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SCHULDIENSTE |
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 Die Einwohnergemeinde Bettlach unterhält für die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen in Bettlach einen schulärztlichen Dienst.
 Der schulärztliche Dienst unterstützt die Gesundheitsvorsorge der Kinder und Jugendlichen während der obligatorischen Schulzeit und ist in besonderen Situationen Ansprechpartner für medizinische Belange.
 Die Schüler/innen werden während der obligatorischen Schulzeit in den folgenden Klassen zur Vorsorgeuntersuchung bei Ihrem Hausarzt oder Kinderarzt aufgefordert:
 a)im Kindergarten (6. Lebensjahr) b)in der 4. Primarschule (10. Lebensjahr) c)in der 2. Sekundarschule Kurzuntersuchung mit Beratungsgespräch (14. Lebensjahr)
 Die Einwohnerdienste (Bereich Schulen) führen die administrative Kontrolle über die Durchführung der ärztlichen Vorsorgeuntersuchung.
 Weitere Informationen zum Schularztdienst finden Sie im Reglement über den schulärztlichen Dienst Bettlach, unter dem Bereich "downloads". 
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