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FÖRDERUNG |
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In einer Klasse sind Kinder mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Begabungen und Interessen. Mit der Speziellen Förderung werden die Kinder einerseits individuell gefördert, andererseits zur schulischen Gemeinschaft hingeführt. Die Grundlage bildet §36 des Volksschulgesetzes. Die schulische Heilpädagogik erfolgt an den Schulen Bettlach im Kindergarten, in der Primarschule und seit 2014 auch auf der Sekundarstufe I
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Die Förderung basiert auf dem Volksschulgesetz und der kantonalen Verordnung über die Integration fremdsprachiger Kinder und Jugendlicher. Sie unterteilt sich in: Kindergarten: Erste sprachliche Unterstützung und gezielte Massnahmen erfolgen bereits auf dieser Stufe. Aufbaukurse 1.-3.Kl: Begleitender Support in Kleingruppen oder als integrierte Förderung im normalen Klassenunterricht. Intensivkurse: Für neuzugezogene Schülerinnen und Schüler zur schnellen Vermittlung von Basiskenntnissen. |
Die schulische Logopädie unterstützt Kinder und Jugendliche, die Herausforderungen mit der gesprochenen und geschriebenen Sprache, der Stimme oder dem Redefluss haben. Ziel ist es, ihre Kommunikationsfähigkeit im Schulalltag und im sozialen Umfeld zu verbessern.
 Kernaufgaben Diagnostik: Erfassen von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen. Therapie: Individuelle Förderung der Betroffenen. Prävention: Früherfassung von Auffälligkeiten in Spielgruppen oder Kindergärten. Beratung: Unterstützung von Lehrpersonen und Eltern.
 Rahmenbedingungen Ort: Direkt im Schulhaus. Kosten: Für Eltern kostenlos, da vom Kanton oder der Gemeinde finanziert. Zusammenarbeit: Enger Austausch mit Lehrpersonen und Heilpädagogen.
 Zuständige Logopädin: |
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