In einer Klasse sind Kinder mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Begabungen und Interessen. Mit der Speziellen Förderung werden die Kinder einerseits individuell gefördert, andererseits zur schulischen Gemeinschaft hingeführt. Die Grundlage bildet §36 des Volksschulgesetzes. Die schulische Heilpädagogik erfolgt an den Schulen Bettlach im Kindergarten, in der Primarschule und seit 2014 auch auf der Sekundarstufe I
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